Beratungsgespräche für Pflegegeldbezieher
Beratungsgespräche für Pflegegeldbezieher
Die Pflegeberatung nach § 37.3 ist für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, verpflichtend. Die Beratung findet in festen Intervallen statt: halbjährlich einmal für Pflegegrad 2 und 3, vierteljährlich einmal für Pflegegrad 4 und 5. Die Beratung findet zu Hause statt.
Werden die vorgeschriebenen Besuche nicht nachgewiesen, kann es zu Pflegegeldkürzungen oder Streichungen führen.
Was ist das Ziel der Beratungseinsätze durch externe Fachkräfte?
Ziel der Beratungseinsätze ist es, die Pflege zu Hause möglichst gut sicherzustellen. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige werden individuell beraten und können Fragen zu allen die Pflege betreffenden Themen stellen. Erfahrene Fachkräfte können oftmals hilfreiche Tipps und Informationen weitergeben, die die Pflege und Versorgung erleichtern.
Die Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, in welchen Zeiträumen jeweils ein Beratungseinsatz erfolgen muss.
Übersicht Beratungseinsätze
Pflegegrad | Zeitraum |
---|---|
Pflegegrad 2 | 01.01. – 30.06. 01.07. – 31.12. |
Pflegegrad 3 | 01.01. – 30.06. 01.07. – 31.12. |
Pflegegrad 4 | 01.01. – 31.03. 01.04. – 30.06. 01.07. – 30.09. 01.10. – 31.12. |
Pflegegrad 5 | 01.01. – 31.03. 01.04. – 30.06. 01.07. – 30.09. 01.10. – 31.12. |
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